ASA-Sicherheitssystem bei ASGS Group

ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Der Begriff steht zudem für den Aufbau eines Sicherheitssystems in den Unternehmen.

ASA fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen.

Wussten Sie?
Unternehmen mit besonderen Gefährdungen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden und alle Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein Sicherheitssystem aufzubauen.

In der EKAS RL6508 werden die Gefährdungen definiert. 



Wenn Arbeit krank macht oder es zu Unfällen kommt, kann dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr belastend sein. Mit zunehmenden Absenzen sinkt einerseits die Produktivität, anderseits steigt der Stress bei den Arbeitnehmern. Sichere und gesunde Arbeitsplätze lohnen sich für alle Beteiligten. 
Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist das ASA-Sicherheitssystem ein praktisches Instrument, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

Ein schriftlich dokumentiertes Sicherheitssystem ist für Unternehmen unerlässlich. Arbeitgeber müssen gemäss der EKAS-Richtlinie 6508 ihre Sicherheitsorganisation dokumentieren und nachweisen.
Mit der Umsetzung des ASA-Sicherheitssystems bekennt sich der Arbeitgeber zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und bestärkt den Willen, die ASGS im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen.

Mit dem 10 Punkte ASA-Sicherheitssystem hat der Arbeitgeber eine klar strukturierte Basis, auf welcher die betriebsinternen ASGS Regeln im Unternehmen definiert werden.
Das ASA-SIcherheitssystem bildet die Grundlage für die Beurteilung sowie für spätere ASA-Kontrollen durch die zuständigen Kontrollorgane.

ASGS.Group hilft Ihnen im Betrieb eine allfällig bestehende Branchenlösung umzusetzen oder ein massgeschneidertes ASA-SIcherheitssystem zu entwickeln und zu etablieren.

1) Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.1 Sicherheitsziele

Festlegung quantitativer und qualitativer Sicherheitsziele: Ausgehend von einer retrospektiven Analyse des Unfallgeschehens in der Branche, d.h. der Unfallhäufigkeit, des Schweregrads der Unfälle und der Zahl, der Kosten, der Ursachen von Berufskrankheiten und anderen arbeitsassoziierten Gesundheitsbeschwerden, sowie anhand einer prospektiven Beurteilung der Risiken formuliert die Trägerschaft der Branchenlösung Globalziele, welche die Branche in den nächsten 5 Jahren im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – allenfalls mit Zwischenzielen – erreichen will.

Die Ziele sind periodisch, mindestens einmal pro Jahr, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

2) Sicherheitsorganisation

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.2 Sicherheitsorganisation

  • Organigramm der Trägerschaft bzw. des Steuerungsorgans der Branchenlösung mit Angabe der Zusammensetzung, Funktionen und Verantwortlichkeiten.
  • Aktivitäten des Steuerungsorgans: Das Steuerungsorgan hat jährlich aktiv zu sein.
  • Miteinbezug der Sozialpartner.
  • Beratender Beizug des zugeordneten Branchenbetreuers.
  • Vertragliche bzw. verbindliche Regelung des Beizugs folgender ASA-Spezialisten: Arbeitsarzt, Arbeitshygieniker und Sicherheitsingenieur. Zusammensetzung mit Personalien des ASA-Pools.
  • Qualifikation der beigezogenen ASA-Spezialisten gemäss Anforderungen der Eignungsverordnung sowie Nachweis der Fortbildung (beispielsweise durch Eintrag auf den Listen der jeweiligen Fachverbände, z. B. SGAS, SGAH, SGARM). ASA-Spezialisten, die bei keinem Fachverband eingetragen sind, haben den Nachweis einer gleichwertigen Fortbildung zu erbringen.
  • Stellung der ASA-Spezialisten im Organigramm der Branchenlösung, Aufgaben und Tätigkeiten der ASA-Spezialisten (Beratung, Umsetzung vor Ort, Ausbildung, spezielle Aufgaben). Angaben darüber, ob die Trägerschaft der Branchenlösung Spezialisten der Arbeitssicherheit den Betrieben zur Verfügung stellt oder vermittelt, in welcher Form und zu welchen Bedingungen.
  • Kommunikation mit Sicherheitsbeauftragten und Kontaktpersonen (KOPAS) für Rückmeldungen und für die Zusammenarbeit mit den Durchführungsorganen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Vorgesehene Abläufe bei der Umsetzung der Branchenlösung.
  • Vorgesehene Dokumentation für Arbeitgeber (Handbuch, Checklisten etc.) sowie verfügbare Management-Instrumente für Arbeitgeber, die zur Umsetzung und Zielerreichung eingesetzt werden können, z. B. Statistik der Ausfalltage, Absenzenmanagement mit Hilfe von Kennzahlen, Unfallkosten, etc.

3) Ausbildung, Instruktion, Information

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.3 Ausbildung, Information

  • Ausbildungskonzept, Grundwissen für Vorgesetzte, Grundausbildung für KOPAS und Sicherheitsbeauftragte.
  • Angebot für periodische Fortbildung für KOPAS und Sicherheitsbeauftragte.
  • Informationen für Betriebe zur Instruktion von neueintretenden Arbeitnehmenden und von temporären Arbeitskräften.
  • Angebot oder Informationen für Spezialausbildungen (z. B. Flurförderzeuge, Gefahrstoffe etc.).
  • Instrumente zur Information der Betriebe für Neuerungen und Änderungen (Newsletter, Publikationen, Informationsveranstaltungen, Internet etc.).

4) Sicherheitsregeln

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.4 Sicherheitsregeln

  • Zusammenstellung sämtlicher branchenrelevanter Sicherheitsregeln, inkl. Verhaltensregeln, z. B. Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
  • Hilfsmittel und Informationen für die Kommunikation der Sicherheitsregeln in den angeschlossenen Betrieben.
  • Angaben für das Beschaffungsverfahren neuer Einrichtungen und Arbeitsmittel gemäss dem Stand der Technik sowie gemäss Bundesgesetz über die Produktesicherheit PrSG, Sicherheitsnachweis durch Konformitätserklärung, Überprüfung der Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel, Lieferung durch den Hersteller von Betriebs- und Wartungsanleitungen in einer Landessprache.
  • Angaben über die Instandhaltung und die bestimmungsgemässe Verwendung gemäss Angaben des Herstellers.
  • Angaben für die Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsregeln bei betrieblichen Veränderungen.
  • Angaben für die Sicherheitsweisung bei Auftragsvergabe an Dritte, Weisungen für Arbeitnehmende mit Temporärarbeitsverhältnissen.

5) Gefahrenermittlung und Risikobewertung

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.5 Gefahrenermittlung

  • Beizug folgender ASA-Spezialisten für die Gefährdungsermittlung: Arbeitsarzt, Arbeitshygieniker und Sicherheitsingenieur.
  • Systematische Gefährdungsermittlung sämtlicher Bereiche, Arbeitsprozesse und Tätigkeiten nach einer anerkannten Methode und Erstellen eines Katalogs (Gefahrenportfolio) mit Ermittlung des Gefährdungspotenzials.
  • Vertiefte Risikobeurteilung kritischer Arbeitssituationen unter Beizug der entsprechenden ASA-Spezialisten.
  • Periodizität der Aktualisierung der Gefährdungsermittlung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (mind. alle 3 Jahre).
  • Beizug der oben erwähnten ASA-Spezialisten für die Aktualisierung der Gefährdungsermittlung.
  • Hilfsmittel für die betriebliche Gefährdungsermittlung.

6) Massnahmenplanung und -realisierung

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.6 Massnahmenplanung

  • Methodik bei der Massnahmenplanung, Kriterien für die Auswahl und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen (z. B. Prinzip S-T-O-P).
  • Periodische Durchführung von relevanten Schwerpunktaktionen auf Stufe der Branche.
  • Hilfsmittel, Vorschläge und Unterstützung bei der Umsetzung in den Betrieben.

7) Notfallorganisation

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.7 Notfallorganisation

  • Angaben für die Erstellung eines betrieblichen Notfallkonzepts für verschiedene Ereignisse: Berufsunfälle, akute Erkrankungen, Brandfälle, gegebenenfalls Störfälle, Evakuierungen und Notfälle allein arbeitender Personen.
  • Angaben für die branchenspezifische Organisation der Ersten-Hilfe.
  • Angaben für die Anzahl und die Ausbildung von Erste-Hilfe-Personen sowie zur benötigten Infrastruktur (z. B. Sanitätsräume) bzw. zum erforderlichen Erste-Hilfe-Material.
  • Angebot auf Stufe der Branchenlösung oder Informationen für die Aus- und Weiterbildung von Erste-Hilfe-Personen aus den Betrieben.

8) Mitwirkung

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.8 Mitwirkung 

  • Institutionalisierter Miteinbezug der Arbeitnehmervertretung im Steuerungsgremium der Branchenlösung.
  • Angaben zur Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft auf Stufe der Betriebe.

9) Gesundheitsschutz

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.9 Gesundheitsschutz

  • Branchenrelevante Angaben bzw. Empfehlungen im Bereich Gesundheitsschutz, gestützt auf die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und dessen Verordnungen (insbesondere den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz).
  • Angaben bzw. Empfehlungen zur Einhaltung der Sonderschutzbestimmungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft gemäss Mutterschutzverordnung.
  • Angaben bzw. Empfehlungen zur Einhaltung der Sonderschutzbestimmungen für Jugendliche gemäss Jugendarbeitsschutzverordnung.

10) Audit / Kontrolle

EKAS ASA-Sicherheitssystem 4.2.10 Audit / Kontrolle

  • Konzept für die kontinuierliche Verbesserung des Systems, inkl. Informationen über den Stand der Umsetzung der Branchenlösung auf Stufe der Betriebe.
  • Erfassung und Auswertung des Unfallgeschehens und der Berufskrankheiten.
  • Kontrolle der Zielerreichung und Berücksichtigung für neue Massnahmen (z. B. Schwerpunktaktionen).
  • Periodische Erfahrungsberichte an die EKAS (alle 5 Jahre, siehe Ziffer 8 Wegleitung).

Wussten Sie?

Betriebswirtchafter berechnen den Erfolg von Projekten mittels RoI (Return on Investment). 
Im Bereich ASGS wird die der Erfolg an RoP (Return on Prevention) analysiert. 
Gemäss Studien liegt der RoP bei durchschnittlich 2.2!
Prävention zahlt sich aus - mit Sicherheit!