Rechtliche Grundlagen

Für den Arbeitgeber gilt

Der Arbeitgeber muss bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) alles veranlassen, was nach Erfahrung notwendig, nach Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen ist.

Für den Arbeitnehmer gilt

Der Arbeitnehmer muss die jeweiligen Sicherheitsvorschriften respektieren und vor allem Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen richtig benützen und allfällige Mängel melden.

 


Gesetzliche Grundpfeiler für ASGS.

Art.328 OR, Art. 82 UVG, Art. 6 ARG

Grundverantwortung der Arbeitgeber


Art.3-10 VUV - Verordnung über die Unfallverhütung 

Schutzmassnahmen seitens  Arbeitgebers


Art.11 VUV - Verordnung über die Unfallverhütung

Verantwortung des Arbeitnehmers


Art.11a VUV - Verordnung über die Unfallverhütung

Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit


Art.6 ArG - Arbeitsgesetz

Verantwortung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Art.62 ArGV1 und Mutterschutzverordnung

Mutter- und Frauenschutz


ArGV3 - Gesundheitsschutz

Arbeitsplatz, Lärm, Erste Hilfe


ArGV4 - Planungsgenehmigung

Betriebsbewilligung


ArGV5 - Jugendarbeitsschutzverordnung

Jugendschutz


BauAV - Bauarbeitenverordung

Sicherheit und Gesundheitschutz bei Bauarbeiten


PSAV - PSA Verordnung

Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen


ASA Richtlinie

Nutzen und Vorteile des ASA-Sicherheitssystems

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Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!