Baustellensicherheit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen mit ASGS Group

Um das Unfallpotential möglichst gering zu halten, ist die Sicherheitsorganisation auf Baustellen von hoher Bedeutung. 

Während den Bauphasen ändern sich die Arbeitsbedingungen und die Anforderungen der diversen Unternehmer ständig. Bereits schwankende Witterungsverhältnisse erfordern von allen Beteiligten, sich tagtäglich neu auf das Arbeitsumfeld einzustellen. Hinzu kommt beispielsweise das Arbeiten in der Höhe oder Zeit- und Termindruck. Anlieferung und Lagerung von Maschinen und schwere oder unhandliche Materialien bedingen einen hohen körperlichen Einsatz und bergen die Gefahr von Unfällen. Immer öfter besteht auf Baustellen Platzknappheit, was einen weiteren negativen Einfluss auf die unterschiedlichen Gefährdungen hat. 

Für eine ordnungsgemäße Baustellensicherheit sorgen die richtige Organisation, die Absicherung und die Kontrolle der Baustelle. Dazu gehört nicht nur die Baustelle selbst, sondern auch Zufahrtswege und Absperrungen hin zu öffentlichen Verkehrswegen.

Mit Baustellensicherheit sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die zum Schutz vor Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen aller Beschäftigten auf dem Bau ergriffen werden.

Gemäss Art. 3 BauAV liegt die Sicherheits- und Gesundheitsverantwortung auf Baustellen beim Arbeitgeber. Jedes Unternehmen auf dem Bau trägt daher die Verantwortung für den eigenen Betrieb und die jeweiligen Mitarbeiter, um Arbeitsunfälle wirksam zu vermeiden. 
Übergeordnet muss der Bauherr sicherstellen, dass es eine klar strukturierte Sicherheitsorganisation gibt, welche die Einhaltung der Gesetzte und die Regeln der Baukunst / Stand der Technik kontrolliert und durchsetzt.

ASGS Group unterstützt Sie:

  • Bei der Entwicklung von Baustellensicherheitsplänen.
  • Bei der Koordination, Kontrolle und Kommunikation mit den Unternehmern.
  • Als Bindeglied zwischen Bauherren, Behörden, Durchführungsorganen, Bauleitung und Unternehmen.  
  • Bei der Massnahmenfindung oder bei der Verteidigung von Massnahmen. 
  • Als Bauherrenvertreter im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.