Lärmschutz

Lärm am Arbeitsplatz macht krank. Dabei zeigt sich ein Gehörschaden oft erst nach vielen Jahren. Dann ist er allerdings nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb ist es wichtig, eine Gehörschädigung durch Lärm von Anfang an zu verhindern.

In der Schweiz sind rund 170000 Personen in rund 18000 Unternehmen gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Zwar wurden in der Prävention bereits viele Erfolge erzielt. Doch die Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz ist noch lange nicht abgeschlossen. Unternehmen können noch viel dazu beitragen, dass die Lärmbelastung am Arbeitsplatz weiter abnimmt.

Die SUVA Publikation "Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz", erklärt kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Folgen von Lärm am Arbeitsplatz. 

Lärm am Arbeitsplatz entsteht nicht nur auf Baustellen, in der Produktion oder anderen Arbeitsplätzen mit offensichtlich lautem Geräuschpegel. 
Auch in Büros, Verkaufsräumlichkeiten oder anderen Arbeitsumgebungen, welche lärmtechnisch weniger naheliegend sind kann es Lärmbelästigung geben. Diese können sowohl auf die Psyche der Mitarbeiter wie auch auf deren Leistung einen negativen Einfluss haben. 
Die Akustik-Spezialisten von ASGS Group unterstützen Sie bei der Evaluierung möglicher Lösungen.