Planungsgenehmigung

Während der Planung von Neu- und Umbauten in Betrieben kann mit wenig Zusatzaufwand viel für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz getan werden. Diese Chance gilt es systematisch zu nutzen.

So schreibt das Arbeitsgesetz für die Errichtung oder den Umbau von industriellen
Betrieben eine Plangenehmigung vor.
Auch nicht-industrielle Betriebe mit erheblichen Gefährdungen unterliegen dieser Vorschrift.
Dadurch lassen sich Kosten für nachträgliche Änderungen vermeiden.

Die meisten Kantone kennen auch für nichtindustrielle Betriebe ohne besondere Gefährdungen das Instrument der Planbegutachtung.
Werden Verkehrs- und Fluchtwege, Beleuchtung, Sicht ins Freie, Lärm, Belüftung usw. schon in der Planungsphase angemessen berücksichtigt, sind bei späteren Kontrollen durch die Vollzugsbehörden keine Beanstandungen mehr zu befürchten.

ARGV 4 ist der gesetzliche Grundpfeiler für das Planungsgenehmigungsverfahren. 

ASGS Group unterstützt Sie beim Sicherstellen, dass in der Planungsphase Ihres Projekts, Arbeitssicherheits- und vor allem Gesundheitsschutz relevante Aspekte berücksichtigt werden.